Arten von Ordnungswidrigkeiten

Während sich einige Ordnungswidrigkeiten in den § 111 ff. OWiG finden lassen, sind viele weitere Ordnungswidrigkeiten in den jeweiligen Spezialgesetzbüchern, wie z.B. der StVO, zu finden:

  1. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Insbesondere im Straßenverkehr finden viele Ordnungswidrigkeiten statt. Diese sind im Straßenverkehrsgesetz und in der Straßenverkehrsordnung normiert. Darunter fallen z.B. Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen, Fahren ohne TÜV, Falschparken sowie die Benutzung des Handys während der Fahrt. 

  1. Verstöße gegen die Gewerbeordnung

Auch Verstöße gegen die Gewerbeordnung z.B. das Betreiben eines Gewerbes ohne die erforderliche Genehmigung (§ 144 GewO), stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbußen von bis zu fünfzigtausend Euro sanktioniert werden können. 

  1. Verstöße gegen das Bundesmeldegesetz

Des Weiteren stellt es gem. § 54 II Nr. 1 BMG ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar, gegen die Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz zu verstoßen (indem man z.B. nach einem Umzug den neuen Wohnort nicht bei der zuständigen Meldebehörde anmeldet), was mit einer Geldbuße von bis zu eintausend Euro sanktioniert werden kann.

  1. Sonstige Ordnungswidrigkeiten

Weitere Ordnungswidrigkeiten sind zudem Verstöße gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz (z.B. Lärmbelästigungen in Form von Hundegebell) oder Verstöße gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz (z.B. durch die vorschriftswidrige Entsorgung von Abfällen). Ebenfalls als Ordnungswidrigkeit gilt die falsche Namensangabe gegenüber Behörden und Amtsträgern (§ 111 OWiG), die Belästigung der Allgemeinheit (§ 11 OWiG) und das Halten gefährlicher Tiere (§ 121 OWiG). Schließlich stellt auch die Gesundheitsgefährdung von Jugendlichen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz gem. § 58 V JArbSchG eine Ordnungswidrigkeit dar.